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Jetzt ist es amtlich: Die Normen EN 131-1+2 sind in Kraft. Das ändert sich für Händler.

Weilheim, 31. Januar 2018 – Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Normen EN 131-1+2 des europäischen Normenausschusses – und damit einige wichtige Neuerungen hinsichtlich der Produktion und Verwendung von Leitern. Sie dürfen demnach nur noch verkauft und eingesetzt werden, wenn sie den neuen Konstruktions- und Prüfanforderungen entsprechen. Standen bisher vor allem die Hersteller in der Pflicht, rücken nun verstärkt die Händler in den Fokus. Um die gewünschte Sicherheit für Arbeitskräfte zu gewährleisten, erläutert ZARGES, Experte für Steigtechnik, worauf Händler und Anwender in Zukunft achten müssen.

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kam es im Jahr 2016 zu 23.700 Unfällen im Zusammenhang mit Arbeiten auf Leitern. Diese Zahl soll durch die neuen EU Normen langfristig reduziert werden. Ein klarer Vorstoß in puncto Sicherheit: Unternehmen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung dazu angehalten, nur noch Betriebsmittel auf dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Sie stehen vor der Herausforderung, ihren „Leiterpark“ entsprechend anzupassen.

Normen rücken Retailer in den Fokus
Der Fachhandel erfüllt die Funktion eines zentralen Bindeglieds zwischen Herstellern undAnwendern von Leitern. Insofern erwarten viele Unternehmen erhöhte Transparenz hinsichtlich der Normerfüllung der vertriebenen Produkte. Als „Wiederverkäufer“ werden auch Händler von den Normen in die Pflicht genommen: „Paragraph sechs des Produktsicherheitsgesetzes verpflichtet neben den Herstellern auch die Händler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Leitern“, erklärt Simone Harrer, Produktmanagerin bei
ZARGES. Der Handel ist daher aufgerufen, Leitern anzubieten, die vom Anwender sorgenfrei erworben und genutzt werden können. Betriebsentscheider sollten zudem nur Produkte anschaffen, die den neuen Anforderungen entsprechen und somit maximale Sicherheit gewährleisten.

Produzierte Ware darf weiterhin vertrieben werden
Die neuen Regeln bedeuten jedoch nicht, dass Leitern aus einer prä-normgerechten Produktion nicht mehr zum Verkauf angeboten werden dürfen. Wichtig ist vielmehr die eindeutige Kennzeichnung. Umso schnell wie möglich einen einheitlichen Standard am Markt zu etablieren, empfiehlt ZARGES, Restbestände zu prüfen und Leitern nach alter Norm nachzurüsten. Das geht oft schon mit einem kostengünstigen Set des Herstellers. Anlegeleitern ab einer Länge von drei Metern können zum Beispiel durch die zusätzliche
Montage einer Quertraverse nachgerüstet werden, allerdings nur gemäß Teil eins der Norm. Die Sicherheit lässt sich so bereits mit wenig Aufwand garantieren und der neue Standard unternehmensweit umsetzen.

Das ändert sich für Hersteller und Händler

  • Normen EN 131-1+2 seit 1. Januar 2018 in Kraft: Hersteller dürfen seit Jahresbeginn nur noch Leitern nach den Normen DIN EN 131-1+2 ausliefern. Händler sollten alte Leitermodelle schnellstmöglich verkaufen. Allerdings müssen diese zuvor entsprechend deklariert werden. Die Nachrüstung durch eine zusätzliche Quertraverse ist bei Anlegeleitern ebenfalls möglich.
  • Bei Unfall haftet der Betriebsleiter: Kommt es zu einem Zwischenfall im Betrieb, weil eine Leiter nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspricht, kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden.
  • Produktsicherheitsgesetz: Laut Paragraph sechs hat der Händler dazu beizutragen, dass nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.

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