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Fachartikel: Gefahrgut sicher verpacken und transportieren

Mareike Bleile, Product Manager Logistics Industry bei ZARGES hat einen umfassenden Fachartikel zum Thema "Gefahrgut sicher verpacken und transportieren" veröffentlicht.

Auch für medizinische, ansteckende Proben freigegeben: ZARGES Gefahrgutverpackungen.

ZARGES Gefahrgutverpackungen, zugelassen durch das BAM.

Wer Gefahrgut transportiert, muss den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten sowie mögliche Risiken für die öffentliche Sicherheit minimieren. Dazu gehört eine Verpackung, die den gesetzlichen Regelungen entspricht und einen sicheren Transport ermöglicht. Dabei haben Verpackungen zwei grundlegende Funktionen: Zum einen muss sie den Schutz des Inhalts gewährleisten, zum anderen zum sachgerechten und sicheren Transport beitragen. Je nach Aggregatzustand oder Art des Gefahrguts gelten besondere Anforderungen. Gefahrgüter wie beispielsweise Lithium-Batterien oder ansteckungsgefährliche Stoffe benötigen besondere Verpackungen, um ein Austreten zu verhindern.

Als Gefahrgut gelten nach §2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. In neun Klassen werden sie nach den spezifischen Gefahren unterteilt: unter anderem explosive Stoffe (Klasse 1), selbstentzündliche Stoffe wie Phosphor (Klasse 4.2) oder auch ansteckungsgefährliche Stoffe wie infizierte Proben (Klasse 6.2) und ätzende Stoffe wie Säuren (Klasse 8).

Transportwege und die richtige Verpackung

In einem internationalen Regelwerk haben verschiedene Gremien festgehalten, wie ein sicherer Transport gefährlicher Güter gewährleistet werden soll. Je nach Beförderungsart (Luft, Schiene, Straße etc.), die nach dem GGBefG ebenfalls das Verpacken und Auspacken der Güter umfasst, greifen unterschiedliche Vorschriften. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS (Fachserie 8, Reihe 1.4, Verkehr- Gefahrguttransporte) entfielen 2015 mit rund 141 Millionen Tonnen transportierter Ladung die meisten Gefahrguttransporte in Deutschland auf den Straßenverkehr.

Die geeignete Gefahrgutumschließung, also die Verpackung, muss umso sicherer sein, je gefährlicher der Inhalt ist. Für den Transport sind drei Verpackungsgruppen definiert: von Gruppe I, Stoffen mit hoher Gefahr, bis zu Gruppe III, Stoffen mit geringer Gefahr. Hinzu kommen unterschiedliche Verpackungsanforderungen, die mit X, Y und Z gekennzeichnet werden, wobei Z beispielsweise ausweist, dass nur Güter der Verpackungsgruppe III darin umschlossen werden dürfen. Alle Verpackungen müssen für den Einsatz zugelassen sein: In Deutschland ist unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Fachbereich Gefahrgutverpackungen für die Prüfung, Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter zuständig. Nach bestandener Prüfung erhält die Gefahrgutverpackung einen UN-Code, aus dem sich alle wesentlichen Eigenschaften einer Verpackung herauslesen lassen. So steht beispielsweise der Code-Anfang „UN 4B“ für Aluminium-Kisten. Hinzu kommen die passende Kennzeichnung des Gefahrguts mittels Gefahrzettel und Warntafeln, die gut sichtbar außen am Gefahrguttransporter angebracht werden müssen. Warntafeln enthalten zwei Zahlengruppen: oben die Gefahrennummer zur Spezifikation des Stoffes und unten die Stoffnummer (UN-Nummer), die die chemischen Substanzen beschreibt. So können beispielsweise Rettungskräfte bei einem Unfall sofort geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

Materialien für Gefahrgutumschließungen

Bei der Auswahl der geeigneten Verpackung spielt auch das Material der Umschließung eine wesentliche Rolle und muss zum Transportweg und zum transportierten Gefahrgut passen. Zur Auswahl steht eine Vielzahl verschiedener Verpackungen: Fässer, Kanister, Kisten, Säcke sowie Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) aus Metall, Kunststoff oder Pappe. Gefahrgutverpackungen aus Aluminium vereinen gegenüber anderen Materialien viele Vorteile. Sie sind trotz geringen Eigengewichts besonders stabil und widerstandsfähig, garantieren eine lange Lebensdauer als Mehrwegverpackung (zum Beispiel im Vergleich zu Pappe) bei gleichzeitig sicherem Verschluss und hohem Schutz auch in Fällen extremer Beanspruchung. Bei der Auswahl der geeigneten Verpackung lohnt sich der Blick auf Hersteller, die eine Auswahl an Größen und Baureihen sowie eine eigene, von der BAM anerkannte und überwachte Prüfstelle für Bauartprüfungen anbieten. Hinzu kommt das passende Zubehör und die jeweilige Innenausstattung, die gegebenenfalls individuell auf das Gefahrgut zugeschnitten werden muss. Beim Transport von Lithium-Batterien verhindert beispielsweise aufschäumendes Innenmaterial der Kiste K470 Akku Safe des Transportspezialisten ZARGES Brände im Behälter beziehungsweise das Austreten der Flammen nach Außen. Das Innere ist mit intumeszierendem Material beschichtet, das im Fall eines Brandes aufschäumt und der thermischen Isolation dient. Das Prinzip dahinter: Das saugfähige Spezialmaterial sorgt dafür, dass feste Bestandteile aus den Batteriegasen herausgefiltert werden und flüssige Elemente an der Faseroberfläche kondensieren. Dadurch verhindert die Aluminiumkiste, dass austretende Brandgase sich entzünden können.

Sonderfall: Biologisch riskante Stoffe

Ein weiteres Beispiel sind spezielle Gefahrgutbehälter für den Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen (Klasse 6.2), um kontaminiertes Material sicher zu verpacken und seine Ausbreitung zu verhindern. Neben der Zulassung, bietet beispielsweise die ZARGES Gefahrgutverpackung folgende Vorteile:

  • Möglichkeit zum sicheren Stapeln, zum Beispiel durch Stapelecken
  • Sichere und rutschfeste Griffe
  • Schlagfeste Oberfläche
  • Stabiler Rahmen
  • Glatte Oberfläche zur leichten und hygienischen Reinigung
  • Umlaufende Dichtung
  • Bei Bedarf die Möglichkeit, einen Isolierbehälter für einen temperaturgeführten Transport einzusetzen inklusive Möglichkeit zur leichten Reinigung
  • Schiebeverschlussbeutel für ansteckungsgefährliche Stoffe, die nach der Transportanweisung P620 oder P650 verpackt werden müssen

Auch in diesem Fall punkten Behälter aus Aluminium, dank ihrer Oberflächenbeschaffenheit, bei den Hygienevorschriften und der Stabilität. So bestehen beispielsweise ZARGES Gefahrgutbehälter Falltests bis zu neun Metern Höhe unter verschärften Prüfungsbedingungen und erfüllen alle Kriterien für den sicheren Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe nach UN 2814 und UN 2900. Auf diese Weise können sie für Tests, Analysen und Bestimmungen in die Labore und Institute transportiert werden.

Fazit

Die Auswahl der passenden Verpackung für die Beförderung von Gefahrgut ist an viele Rahmenbedingungen und vor allem an das Gut selbst gebunden. Ausschlaggebend sind die Art des Füllgutes und der Transportweg. Bei der Wahl gibt die BAM drei Stufen vor: Zuerst ist das Gefahrgut zu klassifizieren, im zweiten Schritt die dafür geltende Beförderungsvorschrift zu beachten und zuletzt die passende Gefahrgutumschließung zu wählen. Für diese Verpackung müssen geeignete Materialien genau geprüft und hinsichtlich des Zweckes bewertet werden.

Über den Autor

Mareike Bleile, Product Manager Logistics Industry bei ZARGES.