Leiternprüfung bei Ihnen vor Ort:
Schnell, unkompliziert & gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung
Jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt 2,2-fach zurück.
Jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt 2,2-fach zurück. Die Studie von "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)" belegt, dass sich Investitionen in den Arbeitsschutz wirklich lohnen, denn jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt gleich mehr als doppelt zurück. So werden nicht nur, teilweise schwerwiegende, Unfälle vermieden, sondern mit den richtigen Maßnahmen kann man auch richtig Geld sparen.
ZARGES prüft für Sie Ihre Steiggeräte.
ZARGES prüft für Sie Steiggeräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 693), DGUV Information 208-032 (BGI/GUV-I 5189).
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Leiternprüfung bei Ihnen vor Ort: Schnell, unkompliziert & gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung.
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch. Eine Leiternprüfung durch eine befähigte Person können Sie in ganz Deutschland vereinbaren.
Die Prüfung Ihrer Steiggeräte durch ZARGES beinhaltet
- Leiternprüfung: Die Überprüfung Ihrer Leitern & Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Fahrgerüstprüfung: Die Überprüfung Ihrer Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Steigleiterprüfung: Die Überprüfung Ihrer Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Prüfung von Sonderkonstruktionen: Die Überprüfung Ihrer Sonderkonstruktionen auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Prüfbericht: Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Kennzeichnung durch Aufbringen von Prüfplaketten.
- Instandsetzung: Durchführung von kleinen Instandsetzungen wie z. B. das Austauschen von Verschleißteilen oder Verkauf von Ersatzteilen (nur für ZARGES-Produkte).
- Beratung: Unterbreitung von Vorschlägen und Beantwortung weiterer Fragen.
Leiterprüfung – gesetzliche Grundlagen
Es gibt diverse Gesetze, Vorschriften und Normen, die sich im engeren und weiteren Sinne mit der Sicherheit von Steiggeräten und der Leiternprüfung beschäftigen. Die wichtigsten sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) Die Verwendung von Leitern und Tritten
- DGUV Information 201-011 BGI 663 (ehemals BGI 663) Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
- DGUV Information 208-032 (ehemals BGI/GUV-I 5189) Auswahl und Benutzung von Steigleitern
Die Sicherheit ist für uns als Hersteller von Leitern im Sinne unserer Kunden von äußerster Wichtigkeit. ZARGES bietet Ihnen daher eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte, Steigleitern und Fahrgerüste durch eine befähigte Person an.
- Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.
- Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern und Sonderkonstruktionen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.