Garantie

Garantiebedingungen der ZARGES GmbH

(Stand Juli 2019)

Der Name ZARGES bürgt seit Jahrzehnten für höchste Qualität. Das ZARGES Qualitätssystem wurde im Rahmen eines Zertifizierungsaudits überprüft und entspricht der aktuellen Norm DIN EN ISO 9001:2015. Die ständige Weiterentwicklung unserer Fertigungs- und Qualitätsverfahren ist für uns Verpflichtung gegenüber unseren Kunden.

Garantiezeitraum
10 Jahre für ZARGES Serien-Leitern, -Gerüste und -Kisten sowie Produkte aus unseren Konfiguratoren.
2 Jahre für Medical-Produkte. Für alle anderen Produkte gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Garantie
Wer von uns oder über einen autorisierten Händler unsere Produkte erwirbt, steht gut da. Denn wir garantieren dem Endkunden, dass unsere Produkte bei Gefahrübergang an den
Endkunden frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.

Diese Garantie gilt europaweit für die vorgenannten ZARGES Produkte. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Garantieleistungen, Voraussetzungen und Grenzen
Bitte beachten Sie, dass ein Garantiefall nur unter folgenden Voraussetzungen vorliegt.

1.
Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit uns gegenüber schriftlich geltend zu machen, sobald der Garantiefall erkannt wurde oder hätte erkannt werden können. Sie werden umgehend nach der Erhebung eines Garantieanspruchs über die weitere Vorgehensweise (Rücksendung, Abholung etc.) informiert.

2.
Zum Nachweis des Kaufs und der Lieferung müssen Sie Rechnungen oder sonstige Kaufbelege (z. B. Lieferschein) vorlegen.

3.
Im Garantiefall werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten das Produkt nachbessern oder gleichwertigen Ersatz liefern.

4.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Nutzungsausfall oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche, für deren Erfüllung wir gesetzlich zwingend zu haften haben.

5.
Nicht unter die Garantie fallen:

  • Schäden, die auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Veränderung, insbesondere bauliche Veränderungen, unserer Produkte beruhen, sowie Fehler an Produkten, an denen Ergänzungen oder unsachgemäße Reparaturen vorgenommen wurden.
  • Mängel an Produkten, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, bestimmungswidrigem Gebrauch, abnormen Umweltbedingungen, Überlastung, Gewaltanwendung oder mangelnder Wartung und Pflege beruhen.
  • geringfügige Abweichungen von der normalen Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
  • Schäden, die durch Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung auftreten.

Untersuchungs- und Transportkosten
Im Garantiefall tragen wir auch die Untersuchungs- und Transportkosten. Liegt kein Garantiefall vor, so haben Sie die Untersuchungs- und Transportkosten zu tragen.