- Zur Befestigung von Steigschutzschienen an doppelholmigen Schachtleitern mit einem Sprossenabstand von größer oder kleiner 280 mm.
- Lieferung inkl. Befestigungsmaterial.
Hinweise und Besonderheiten
- Bei möglichen Absturzhöhen ab 5,00 m ist eine Steigschutzeinrichtung zwingend erforderlich. Befestigung mindestens alle 1,68 m erforderlich.