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Schienenbefestigung für Doppelholmleitern

Details

  • Zur Befestigung von Steigschutzschienen an doppelholmigen Schachtleitern mit einem Sprossenabstand von größer oder kleiner 280 mm.
  • Lieferung inkl. Befestigungsmaterial.

Hinweise und Besonderheiten

  • Bei möglichen Absturzhöhen ab 5,00 m ist eine Steigschutzeinrichtung zwingend erforderlich. Befestigung mindestens alle 1,68 m erforderlich.

Varianten

Bestell-Nr. Material
47566 Edelstahl