AGB

Geschäftskunden

Artikel I. AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Businesskunden

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Vertragsbeziehungen zwischen der ZARGES GmbH und dem Businesskunden; soweit darin Bestimmungen fehlen, gilt das Gesetz. Abweichende Geschäftsbedingungen des Businesskunden sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit dem Abschluss eines Vertrags bzw mit dem Eingehen einer Vertragsbeziehung anerkennt der Businesskunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel II. Definitionen

„ZARGES GmbH" meint die ZARGES GmbH, FN 126679v, Hallergasse 37, 1110 Wien;

„Businesskunde" meint jede natürliche oder juristische Person, die kein Verbraucher iS des europarechtlichen oder eines nationalen Konsumentenschutzgesetzes ist;

Artikel III. Angebote:

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden.

Artikel IV. Annahme der Bestellung:

1. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Zusagen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter sowie überhaupt mündliche, fernmündliche oder sonstige Erklärungen jedweder Art sind stets nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Ansichts- und Auswahlsendungen im Rahmen von Bestellungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen acht Tagen zurückgesendet werden.

Artikel V. Preis- und Zahlungsbedingungen- Aufrechnung:

1. Die Preise gelten ab Lager Wien, jedoch exclusive Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

2. Materialpreis- bzw. Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Businesskunde.

3. Zahlungen sind ohne Abzug und innerhalb der vereinbarten Zahlungskondition zu leisten. Mit welchen Forderungen oder Forderungsteilen Zahlungen des Businesskunden zu verrechnen sind, bleibt uns vorbehalten.

4. Bei Aufträgen unter einem Nettobestellwert von € 50,00 verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,00 (exkl. USt.)

5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen gem § 352 UGB, mindestens aber jährlich 10 % der Gesamtforderung.

6. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Businesskunden ist ausgeschlossen.

7. Für Werkleistungen (Montagen, Reparaturen, Wartungen und ähnliche Arbeiten) berechnen wir die bei Beendigung der Werkleistungen geltenden Stundensätze und Materialpreise; Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die bei uns geltenden Zuschläge berechnet. Die Reisekosten sowie Tag und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel VI. Vertragserfüllung, Versand und Verzug:

1. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, die Montage- oder Reparaturzeit mit Überlassung des Gerätes, keinesfalls beginnt die Frist jedoch vor Beibringung der vom Businesskunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben oder der von ihm zu leistenden Anzahlung zu laufen. Die Lieferfrist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Liefergegenstand das Werk noch vor deren Ablauf verlassen hat oder wir bis dahin unsere Lieferbereitschaft mitgeteilt haben.

2. Diese Fristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb unserer Einflusssphäre liegende Hindernisse welcher Art auch immer, so etwa durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile udgl., soweit diese Hindernisse für die Fristüberschreitung erheblich sind, entsprechend verlängert. Solche Hindernisse heben auch während eines von uns zu vertretenden Verzugs für ihre Dauer dessen Folgen auf. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; in diesem Falle sind Schadenersatzansprüche des Businesskunden ausgeschlossen.

3. Bei Überschreitung vereinbarter oder nach dem vorstehenden Absatz verlängerter Fristen um mehr als acht Wochen ist der Businesskunde berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest vierzehntägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Businesskunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.

4. Erwächst dem Businesskunden aus einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so gebührt ihm eine Entschädigung im Ausmaß von 0,5 % je volle Woche, höchstens aber von 5 % vom Netto-Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann, bei sonstigen Leistungen 5 % vom Leistungsentgelt (netto). Diese Schadenersatzpflicht trifft uns aber nur bei grobem Verschulden. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner jedweder Schadenersatzanspruch infolge Verzögerung unserer Zulieferanten.

5. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Businesskunden. Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Eine Transportversicherung schließen wir nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Businesskunden ab.

6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Businesskunden voraus.

8. Bietet die ZARGES GmbH dem Businesskunden die Ware ordnungsgemäß an, ist der Businesskunde zur Annahme verpflichtet.

9. Verzögert sich die Übergabe aus einem Grund, der vom Businesskunden zu vertreten ist (Annahmeverzögerung), hat er jedenfalls die Lagerungskosten bei Lagerung in unserem Werk (Geschäftsstelle), mindestens jedoch monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Wir sind außerdem berechtigt, dem Businesskunden entweder eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zur Annahme zu setzen und nach deren fruchtlosem Verstreichen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Businesskunden innerhalb angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Davon unberührt bleiben Schadenersatzansprüche, wobei wir berechtigt sind, ohne besonderen Nachweis 10 % des Lieferentgelts als Entschädigung zu begehren; der Ersatz des weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

10. Sofern für die Lieferung der bestellten Ware eine gesonderte Produktion erforderlich wird, kann die Bestellmenge um 10 % über- oder unterliefert werden.

11. Bei Werkleistungen hat uns der Businesskunde die erforderlichen Hilfskräfte sowie die notwendigen Geräte und Hilfsstoffe (zB Winden, Schienen, elektrische Energie usw.) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen, selbst wenn die Montage im Preis

inbegriffen oder für sie ein Pauschalpreis vereinbart ist. Ein etwa erforderlicher Unterbau ist schon vor Eintreffen unserer Monteure fertigzustellen. Überdies hat der Businesskunde die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzukehren. Für die uns überlassenen Hilfskräfte, Geräte und Hilfsstoffe übernehmen wir keine Haftung.

Artikel VII. Gefahrenübergang:

1. Die Gefahr geht auf den Businesskunden über, sobald der Liefergegenstand unser Werk (Lager der Geschäftsstelle) verlassen hat; gleiches gilt auch für die Teillieferungen oder für den Fall, dass wir noch Nebenleistungen – wie etwa die Versendungskosten bzw. die Anfuhr, die Aufstellung – übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Businesskunden über (siehe Artikel VI. 8.).

Artikel VIII. Eigentumsvorbehalt:

1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aus welchem Rechtsgrund immer zustehenden Forderungen vor.

2. Der Businesskunde darf den Liefergegenstand, selbst wenn dieser verarbeitet wurde, nur im Rahmen seines darauf gerichteten Geschäftsbetriebes weiterveräußern; diese Befugnis ist jedoch ausgeschlossen, wenn die daraus entstehenden Forderungen an Dritte abgetreten oder von einem Abtretungsverbot betroffen sind, wenn der Businesskunde zahlungsunfähig ist oder sich mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Jedwede sonstige Verfügung ist ihm nicht gestattet. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er uns hievon unverzüglich zu verständigen. Unsere mit der Durchsetzung des Eigentums verbundenen Interventionskosten trägt der Businesskunde.

3. Der Businesskunde tritt seine Forderungen und sonstigen Rechte aus der Weiterveräußerung, aus der Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an uns ab, selbst wenn der Liefergegenstand zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet ist. Wird der Liefergegenstand gemeinsam mit anderen Sachen ohne oder nach Verbindung oder Verarbeitung veräußert oder zum Gebrauch überlassen, gilt die Abtretung nur in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

4. Der Businesskunde ist nur so lange berechtigt, die Forderungen einzuziehen und die sonstigen Rechte geltend zu machen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. nicht zahlungsunfähig ist.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Businesskunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand jederzeit unter Aufrechterhaltung des Vertrages zurückzunehmen oder den Gebrauch zu untersagen. Wir sind ferner berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu veräußern; der Erlös wird nach Abzug einer Bearbeitungs- und Interventionsgebühr von 10 % des erzielten Erlöses auf unsere offenen Forderungen angerechnet.

6. Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, hat der Businesskunde ein monatliches angemessenes Benützungsentgelt von 5 % vom Neuwert des Liefergegenstandes ab dem Gefahrenübergang bis zur Rückstellung zu entrichten. Der Businesskunde hat unabhängig davon auch die Wertminderung des Liefergegenstandes abzugelten.

Artikel IX. Gewährleistung:

1. Für handelsübliche oder von den ÖNORMEN bzw. DIN tolerierte Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr.

2. Mängel an Liefergegenständen sind unverzüglich unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheines nach ihrer Entdeckung substantiiert zu rügen. In der Mängelrüge ist genau anzuführen, welche Liefergegenstände von den Mängeln betroffen

sind, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachte Kosten sind uns zu ersetzen.

3. Wir haften nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang infolge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache aufgetreten sind. Bei allen sonstigen Leistungen (zB Montagen, Reparaturen, Wartungen, Lieferung von Austauschteilen usw) beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate.

4. Soweit wir Gewähr leisten, tauschen wir nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile gegen mängelfreie aus oder bessern wir nach oder erteilen wir dem Businesskunden eine der Preisminderung entsprechende Gutschrift. Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Kosten einer vom Businesskunden oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns nicht erstattet.

5. Auf unser Verlangen ist uns der Liefergegenstand bzw. dessen Bauteil unverzüglich fracht- und zollfrei einzusenden, widrigenfalls jedwede Gewährleistungspflicht erlischt.

6. Die Gewährleistung setzt die vollständige Erfüllung der Vertragspflichten des Businesskunden voraus.

7. Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns aufgelegten und vom Auftraggeber gegebenenfalls beizuschaffenden Einbauvorschriften nicht beachtet werden, wenn am Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung Instandsetzungs- oder sonstige Arbeiten vorgenommen werden, oder wenn er entgegen unserer Anweisung oder für Zwecke, für die er nicht bestimmt ist, verwendet wird.

8. Die Gewährleistung ist auch bei Ausführung von Reparaturaufträgen, bei Umänderung oder Umbau alter sowie fremder Waren und bei Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen.

Artikel X. Schadenersatz und Produkthaftung:

1.Alle weiteren Ansprüche des Businesskunden oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem Gefahrenübergang, gerichtlich geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinnes und ähnliche Ansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.

2. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen die Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

3. Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Businesskunden angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Businesskunden entsprechend erfolgt ist.

4. Sofern wir bei Fertigung und Lieferung nach den vom Businesskunden überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird uns der Businesskunde schad- und klaglos halten.

5. Unsere Ersatzpflicht für Sachschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist einschließlich aller Regressansprüche ausgeschlossen. Der Businesskunde ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Geräte und sonstigen Waren alle zum Schutz vor Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen sowie Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, insbesondere aber die Elektrotechnikverordnung 2002 genauestens einzuhalten und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen.

6. Den Haftungsausschluss und die Verpflichtungen entsprechend dieser Geschäftsbedingungen hat der Businesskunde seinen Abnehmern zu überbinden und diese

aufzufordern, diesen Haftungsausschluss und diese Verpflichtungen auch ihren Abnehmern weiter zu überbinden.

7. Ferner verpflichtet sich der Businesskunde, uns von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und uns die notwendigen Unterlagen zu überlassen.

Artikel XI. Warenrücksendung:

1. Zur Gutschrift oder zum Umtausch zurückgestellte Liefergegenstände werden nur dann zurückgenommen, wenn sie in einwandfreiem Zustand und unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung oder des Lieferscheines binnen vier Wochen nach der Lieferung bei uns eintreffen.

2. In jedem Fall berechnen wir dem Businesskunden bei Zurücknahme von Liefergegenständen eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Fakturenwertes.

Artikel XII. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Businesskunden werden nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken (DSG 2000, DSGVO) unter der DVR-Nr.: 0215775 verarbeitet und gespeichert.

Artikel XIII. Schutzrechte Dritter

Erbringt ZARGES GmbH Leistungen basierend auf Zeichnungen oder sonstigen Angaben der Businesskunden und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, ist der Businesskunde verpflichtet, uns hinsichtlich aller diesbezüglicher Ansprüche Dritter, schad- und klaglos zu halten.

Artikel XIV. Nebenabreden

Nebenabreden, Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Artikel XV. Sonderbestimmungen Online-Shop

1. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop stellen wir eine Aufforderung zur Angebotsstellung über diese Artikel ab. Artikel IV. bleibt unberührt.

2. Alle Produktpreise sind Endpreise inklusive österreichischer USt (derzeit 20%) in EURO.

3. Alle anderen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß.

Artikel XVI. Rechtswahl, Erfüllungsort, Vertragssprache

1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen ZARGES GmbH und Businesskunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG sowie des UN-Kaufrechts.

2. Die Vertrags-, Bestell,- Abwicklungs- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

3. Erfüllungsort für alle Leistungen von ZARGES GmbH ist der Sitz der ZARGES GmbH.

4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien.

Privatkunden

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge von ZARGES GmbH mit Verbrauchern, auch im Fernabsatz (insb. Online-Shop) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vertragsabschluss erfolgt mit der ZARGES GmbH, FN 126679v, Hallergasse 37, 1110 Wien..

2. Definitionen

„ZARGES GmbH" meint die ZARGES GmbH, FN 126679v, Hallergasse 37, 1110 Wien;

„Verbraucher" meint jede natürliche Person, die beim Abschluss von Verträgen zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Vertragsabschluss

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop stellen wir eine Aufforderung zur Angebotsstellung über diese Artikel ab. Mit seiner Bestellung stellt der Verbraucher ein verbindliches Angebot, welches von ZARGES GmbH durch tatsächliches Entsprechen oder ausdrücklich angenommen werden kann.

Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Verbraucher eine Bestätigung per E-Mail.

4. Preise, Versandkosten

Alle Produktpreise sind Endpreise inklusive österreichischer USt (derzeit 20%) in EURO. Versandkosten werden extra berechnet, näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie hier.

5. Bezahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Kreditkarte (Visa), Paypal oder Selbstabholung innerhalb der Geschäftszeiten Mo-Do. 8-12 Uhr, 12.30-16 Uhr und Fr. 8-12 Uhr bei ZARGES GmbH, Hallergasse 37, 1110 Wien, sowie auf Rechnung für bestehende Kunden. Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang, bei Kreditkarte mit Abschluss der Bestellung.

6. Widerrufsbelehrung und Rückgaberecht

Der Verbraucher kann vom geschlossenen Vertrag entweder in Form einer schriftlichen Widerrufserklärung (nur bei nicht paketversandfähiger Ware) oder in Form einer Rücksendung der Ware innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt jeweils die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung der Ware erfolgt in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers. Der schriftliche Widerruf bzw. die Rücksendung der Ware hat an office@zarges.at bzw. ZARGES GmbH, Hallergasse 37, 1110 Wien / Österreich, zu erfolgen. Das Rückgaberecht gilt nicht für Waren / Einkäufe, welche für den Wiederverkauf bestimmt sind und / oder die auf individuellem Wunsch des Verbrauchers angefertigt wurden. Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.

Rückgabefolgen:

Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Benützungsentgelt, begrenzt mit dem Wert der Warte zu entrichten. Rückerstattet wird dem Verbraucher der Warenwert (abzüglich des angemessenen Benützungsentgeltes). Versandkosten und Spesen der gesamten Rückabwicklung trägt der Verbraucher.

7. Eigentumsvorbehalt

Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der ZARGES GmbH.

8. Gewährleistung

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich gekennzeichnet sind. Für Mängel, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware durch den Verbraucher zurückzuführen sind, wird nicht Gewähr geleistet.

9. Haftung

ZARGES GmbH haftet bei positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit sowie aus allen sonstigen Rechtsgründen nur, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Verbrauchers werden nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken (DSG 2000, DSGVO) unter der DVR-Nr.: 0215775 verarbeitet und gespeichert.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Vertragssprache

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen ZARGES GmbH und Verbrauchern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG sowie des UN-Kaufrechts. Die Vertrags-, Bestell,- Abwicklungs- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch. Erfüllungsort für alle Leistungen von ZARGES GmbH ist der Sitz der ZARGES GmbH.